Hintergrundinformationen zu dem Thema „Arbeitsrecht“

Grundlagen des Arbeitsrechtes

Mit den Regelungen im Arbeitsrecht reagiert der Gesetzgeber auf gesellschaftliche Entwicklungen. Arbeitszeit, Vertragsgestaltung, Einstellungen und Ausschreibungen – viele Aspekte sind im Arbeitsrecht oder im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Je nach Branche und Beruf sind hier Anforderungen an eine Tätigkeit und die Entlohnung geregelt.

Allgemeine Bestimmungen zum Arbeitsrecht umfassen die Ausschreibung von Stellen, die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Probearbeitszeiten, Kündigungsregelungen. Pflichten eines Arbeitnehmers und des Arbeitgebers kennzeichnen ein Arbeitsverhältnis und sind einzuhalten. Mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz sowie der Einrichtung eines Betriebsrates sind Arbeitnehmerinteressen geschützt, sofern die Betriebsgröße die Einrichtung eines solchen Gremiums vorsieht und Beschäftigte sich dafür einsetzen.

Mit dem Wandel der Gesellschaft und den Anforderungen der Wirtschaft entstehen stets neue Aspekte, die die Zusammenarbeit von Unternehmen und Beschäftigten verändern. Dies führt zu Differenzen und unterschiedlichen Ansichten über Rechte und Pflichten auf beiden Seiten. Um dieses zu verhindern, ist ein rasches Reagieren auf Konflikte notwendig und ein Austausch über die individuellen Notwendigkeiten zu führen.

Eine gemeinsame Einigung kann bedeuten, dass Streitigkeiten um das Arbeitsrecht vermieden werden können. Die Basis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern besteht im Austausch von Arbeitsaufwand und Arbeitskraft; für beide ist dies als win-win-Situation gedacht.

Das Management-Institut Dr. A. Kitzmann wendet sich mit seinem Seminar “Arbeitsrecht kompakt” an Personalverantwortliche, Führungskräfte und Betriebsräte und führt dieses Seminar in Frankfurt, Stuttgart und München durch.

Autor: Management-Institut Dr. A. Kitzmann